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- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Die Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen kann aufgrund gesetzlicher Bestimmung nur durch staatliche Vollziehungsbeamte erfolgen, nicht durch Gerichtsvollzieher, die grundsätzlich aus zivilrechtlichen Titeln die Vollstreckung durchführen. Es sei denn, es besteht bei gewissen Forderungen eine gesetzliche Regelung, wonach auch Gerichtsvollzieher insoweit tätig werden können.
Die Voraussetzungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung sind: „vollstreckbarer Titel, Vollstreckungsklausel, Zustellung“. Die Zustellung kann auch gleichzeitig mit der Vollstreckung vorgenommen werden, es sei denn, die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf einer Frist nach Zustellung zulässig.
Titel
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen kann aufgrund gesetzlicher Bestimmung nur durch staatliche Vollziehungsbeamte erfolgen, nicht durch Gerichtsvollzieher, die grundsätzlich aus zivilrechtlichen Titeln die Vollstreckung durchführen. Es sei denn, es besteht bei gewissen Forderungen eine gesetzliche Regelung, wonach auch Gerichtsvollzieher insoweit tätig werden können.
Die Voraussetzungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung sind: „vollstreckbarer Titel, Vollstreckungsklausel, Zustellung“. Die Zustellung kann auch gleichzeitig mit der Vollstreckung vorgenommen werden, es sei denn, die Zwangsvollstreckung ist erst nach Ablauf einer Frist nach Zustellung zulässig.
Titel
Zwangsvollstreckung









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