- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Kontenpfändung
- Kontoführungskosten
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- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
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- Schaden
- Schadensersatz
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- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Widerspruch
Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, der insbesondere gegen einen Mahnbescheid eingelegt werden kann. Durch einen solchen Rechtsbehelf bleibt das anhängige Verfahren in der jeweiligen Instanz und wird dort fortgeführt (im Gegensatz zum Rechtsmittel, wo das Verfahren in die nächst höhere Instanz versetzt wird).
Im gerichtlichen Mahnverfahren hat ein Widerspruch, der verspätet und deshalb bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, die Wirkung eines Einspruchs.
Der Widerspruch ist auch Rechtsbehelf gegen einstweilige Verfügung und Arrest, wie etwa auch der Einspruch gegen Versäumnisurteile.
Widerspruch wird auch die Vorgehensmöglichkeit bei Pfändungen in Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten, also nicht des Zahlungspflichtigen, genannt, wenn die Einwendungen zunächst außergerichtlich erhoben werden; bei gerichtlicher Geltendmachung spricht man von Drittwiderspruchsklage.
Arrest
Mahnbescheid
Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, der insbesondere gegen einen Mahnbescheid eingelegt werden kann. Durch einen solchen Rechtsbehelf bleibt das anhängige Verfahren in der jeweiligen Instanz und wird dort fortgeführt (im Gegensatz zum Rechtsmittel, wo das Verfahren in die nächst höhere Instanz versetzt wird).
Im gerichtlichen Mahnverfahren hat ein Widerspruch, der verspätet und deshalb bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist, die Wirkung eines Einspruchs.
Der Widerspruch ist auch Rechtsbehelf gegen einstweilige Verfügung und Arrest, wie etwa auch der Einspruch gegen Versäumnisurteile.
Widerspruch wird auch die Vorgehensmöglichkeit bei Pfändungen in Eigentum oder sonstige Rechte eines Dritten, also nicht des Zahlungspflichtigen, genannt, wenn die Einwendungen zunächst außergerichtlich erhoben werden; bei gerichtlicher Geltendmachung spricht man von Drittwiderspruchsklage.
Arrest
Mahnbescheid









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