- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
- Konkurs
- Kontenpfändung
- Kontoführungskosten
- Kostenerstattung
- Kreditor
- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
- Rückstellungen
- Schaden
- Schadensersatz
- Schadensminderungspflicht
- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn bei Inventarisierung des Vermögens einer natürlichen oder juristischen Person in Gegenüberstellung der Aktiv- und Passivpositionen die Passivpositionen überwiegen (zu denen bei Bilanzierungspflichtigen auch das Eigenkapital gehört).
Sowohl die Überschuldung, als auch die nicht nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit einer Person ist der Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, also auch für dessen Beantragung durch den Zahlungspflichtigen selbst oder durch Gläubiger.
Ergebnisse von Abschreibungen und Wertberichtigungen spielen bei der Beurteilung der Überschuldung eine bestimmende Rolle.
Bei Handelsunternehmen spielt die Überschuldung bzw. deren Zeitpunkt auch eine Rolle für die Entstehung der Verpflichtung, ein Insolvenzverfahren zu beantragen; die Verspätung kann auch zu Strafverfahren führen.
Insolvenzverfahren
Wertberichtigung
Überschuldung liegt vor, wenn bei Inventarisierung des Vermögens einer natürlichen oder juristischen Person in Gegenüberstellung der Aktiv- und Passivpositionen die Passivpositionen überwiegen (zu denen bei Bilanzierungspflichtigen auch das Eigenkapital gehört).
Sowohl die Überschuldung, als auch die nicht nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit einer Person ist der Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, also auch für dessen Beantragung durch den Zahlungspflichtigen selbst oder durch Gläubiger.
Ergebnisse von Abschreibungen und Wertberichtigungen spielen bei der Beurteilung der Überschuldung eine bestimmende Rolle.
Bei Handelsunternehmen spielt die Überschuldung bzw. deren Zeitpunkt auch eine Rolle für die Entstehung der Verpflichtung, ein Insolvenzverfahren zu beantragen; die Verspätung kann auch zu Strafverfahren führen.
Insolvenzverfahren
Wertberichtigung









© 2012 Bad Homburger Inkasso