- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
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- Abwehrkosten
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- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
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- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Partnerschaft
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- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
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- Schuldanerkenntnis
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- Streitverkündung
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- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
SCHUFA
SCHUFA ist die Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein Dienstleister rund um die Kreditgewährung. Von den Leistungen profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen: Den Vertragspartnern erlauben die SCHUFA-Dienstleistungen eine schnelle und einfache Kreditvergabe.
Ziel ist es, die Kreditgeber vor Ausfällen im Konsumenten-Kreditgeschäft und die Verbraucher (Privatkunden) vor übermäßiger Verschuldung zu schützen. Die SCHUFA-Auskunft beinhaltet Angaben zu natürlichen Personen, Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (sog. SCHUFA-Merkmale wie z. B. Eidesstattliche Versicherung, Mahnbescheide, etc.).
SCHUFA-Meldungen anlässlich der Eingehungen von insbesondere Kreditverbindlichkeiten dürfen nur erfolgen, wenn der Zahlungspflichtige der Meldung zustimmt (SCHUFA-Klausel).
SCHUFA ist die Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Die SCHUFA ist ein Dienstleister rund um die Kreditgewährung. Von den Leistungen profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen: Den Vertragspartnern erlauben die SCHUFA-Dienstleistungen eine schnelle und einfache Kreditvergabe.
Ziel ist es, die Kreditgeber vor Ausfällen im Konsumenten-Kreditgeschäft und die Verbraucher (Privatkunden) vor übermäßiger Verschuldung zu schützen. Die SCHUFA-Auskunft beinhaltet Angaben zu natürlichen Personen, Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (sog. SCHUFA-Merkmale wie z. B. Eidesstattliche Versicherung, Mahnbescheide, etc.).
SCHUFA-Meldungen anlässlich der Eingehungen von insbesondere Kreditverbindlichkeiten dürfen nur erfolgen, wenn der Zahlungspflichtige der Meldung zustimmt (SCHUFA-Klausel).









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