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- Automatisiertes Mahnverfahren
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- Zwangsversteigerung
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- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Schadensersatz
Der volle Schadensersatz besteht darin, dass der Zustand herzustellen ist, der ohne das schädigende Ereignis vorhanden war oder eingetreten wäre.
Zum Schadensersatz ist eine Person verpflichtet, wenn sie schuldhaft gehandelt und zu einem Schaden geführt hat. Der Schaden an sich ist ein Vermögensnachteil, der ohne das schadensstiftende Verhalten nicht eingetreten wäre. Nichtvermögensschaden (beispielsweise Schmerzensgeld) wird nur bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung begründet.
Wird nur Vertrauensschaden geschuldet (beispielsweise Verschulden bei Vertragsverhandlungen), so wird nur der Schaden geschuldet, der durch Aufwendungen infolge des Vertrauens auf den wirksamen Vertragsschluss und dessen Erfüllung vom Gläubiger gemacht wird und zwar sowohl durch unmittelbare Eigenaufwendungen als auch durch Unterlassung des Eingehens auf andere vorhandene Angebote zum Vertragsschluss.
Schaden
Schadensminderungspflicht
Der volle Schadensersatz besteht darin, dass der Zustand herzustellen ist, der ohne das schädigende Ereignis vorhanden war oder eingetreten wäre.
Zum Schadensersatz ist eine Person verpflichtet, wenn sie schuldhaft gehandelt und zu einem Schaden geführt hat. Der Schaden an sich ist ein Vermögensnachteil, der ohne das schadensstiftende Verhalten nicht eingetreten wäre. Nichtvermögensschaden (beispielsweise Schmerzensgeld) wird nur bei Vorliegen einer unerlaubten Handlung begründet.
Wird nur Vertrauensschaden geschuldet (beispielsweise Verschulden bei Vertragsverhandlungen), so wird nur der Schaden geschuldet, der durch Aufwendungen infolge des Vertrauens auf den wirksamen Vertragsschluss und dessen Erfüllung vom Gläubiger gemacht wird und zwar sowohl durch unmittelbare Eigenaufwendungen als auch durch Unterlassung des Eingehens auf andere vorhandene Angebote zum Vertragsschluss.
Schaden
Schadensminderungspflicht









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