- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
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- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
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- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Kontoführungskosten
- Kostenerstattung
- Kreditor
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- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
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- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
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- Schadensersatz
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- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
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- Strafrecht
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- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Mahnbescheid
Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, der nach Eintritt des Verzugs beantragt werden kann, ist meist einfach, schnell und ohne viel Aufwand die Erwirkung eines so genannten Titels möglich, mit dem gegen den Zahlungspflichtigen im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgegangen werden kann. Hiermit kann oft ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren vermieden werden.
Anders als bei einem Klageverfahren wird im Mahnverfahren nicht geprüft, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Vor Erlass des Mahnbescheides wird der Zahlungspflichtige vom Gericht nicht angehört. Er kann jedoch Einwände gegen den Mahnbescheid erheben. Dies geschieht mit dem so genannten Widerspruch.
Wird dieser erhoben, kann die gerichtliche Weiterverfolgung stattfinden. Bei Erfolg des Verfahrens erlangt der Gläubiger einen Rechtstitel, der 30 Jahre lang gültig ist.
Das gerichtliche Mahnverfahren (automatisiert und individuell) kann seit 1. Juli 2008 auch durch registrierte Inkassounternehmen betrieben werden.
Mahngericht
Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheid
Widerspruch
Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, der nach Eintritt des Verzugs beantragt werden kann, ist meist einfach, schnell und ohne viel Aufwand die Erwirkung eines so genannten Titels möglich, mit dem gegen den Zahlungspflichtigen im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgegangen werden kann. Hiermit kann oft ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren vermieden werden.
Anders als bei einem Klageverfahren wird im Mahnverfahren nicht geprüft, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Vor Erlass des Mahnbescheides wird der Zahlungspflichtige vom Gericht nicht angehört. Er kann jedoch Einwände gegen den Mahnbescheid erheben. Dies geschieht mit dem so genannten Widerspruch.
Wird dieser erhoben, kann die gerichtliche Weiterverfolgung stattfinden. Bei Erfolg des Verfahrens erlangt der Gläubiger einen Rechtstitel, der 30 Jahre lang gültig ist.
Das gerichtliche Mahnverfahren (automatisiert und individuell) kann seit 1. Juli 2008 auch durch registrierte Inkassounternehmen betrieben werden.
Mahngericht
Mahnverfahren
Vollstreckungsbescheid
Widerspruch









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