- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
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- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
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- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
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- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
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- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Kontenpfändung
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- Kostenerstattung
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- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
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- Schaden
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- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
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- Sicherungsübereignung
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- Strafrecht
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- Streitverkündung
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- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
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- Versäumnisurteil
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- Vollstreckungsbescheid
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- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Instanz
Die Instanz bezeichnet die Verfahrensebenen und -stufen, die die Verfahrensordnungen (wie etwa die ZPO, die Zivilprozessordnung) vorgeben.
Beispielsweise in der ZPO: Erste Instanz: Amtsgericht/Landgericht, Zweite Instanz (Berufung): Landgericht bzw. Oberlandesgericht, Dritte Instanz (Revision): Bundesgerichtshof, soweit jeweils die Rechtsmittel gesetzlich zugelassen sind, etwa abhängig von der Höhe des Streitwertes oder bei Revision von der Zulassung neben dem Streitwert.
Das Gleiche gilt auch für das Beschwerdeverfahren (einfache Beschwerde fristunabhängig, sofortige Beschwerde Frist von zwei Wochen).
Rechtsbehelf
Rechtsmittel
Die Instanz bezeichnet die Verfahrensebenen und -stufen, die die Verfahrensordnungen (wie etwa die ZPO, die Zivilprozessordnung) vorgeben.
Beispielsweise in der ZPO: Erste Instanz: Amtsgericht/Landgericht, Zweite Instanz (Berufung): Landgericht bzw. Oberlandesgericht, Dritte Instanz (Revision): Bundesgerichtshof, soweit jeweils die Rechtsmittel gesetzlich zugelassen sind, etwa abhängig von der Höhe des Streitwertes oder bei Revision von der Zulassung neben dem Streitwert.
Das Gleiche gilt auch für das Beschwerdeverfahren (einfache Beschwerde fristunabhängig, sofortige Beschwerde Frist von zwei Wochen).
Rechtsbehelf
Rechtsmittel









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