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- Zahlung
- Zahlungsform
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- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Gläubiger
Der Begriff "Gläubiger" ist abgeleitet von dem italienischen Wort "Creditore", das auf "credere = glauben" zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach dem Zahlungspflichtigen, dass dieser die Zahlung für die erbrachte Leistung erbringt.
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner oder auch Zahlungspflichtigen, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Zahlungspflichtigen haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet.
Gesamtgläubiger sind mehrere Inhaber einer Forderung, die sie gegen den Zahlungspflichtigen nur gemeinschaftlich geltend machen können, es sei denn, ein Gesamtgläubiger macht diese aufgrund der Zustimmung oder Abtretung der übrigen Gläubiger geltend.
Abtretung
Anspruch
Fiduziarische Abtretung
Forderung
Schuldner
Der Begriff "Gläubiger" ist abgeleitet von dem italienischen Wort "Creditore", das auf "credere = glauben" zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach dem Zahlungspflichtigen, dass dieser die Zahlung für die erbrachte Leistung erbringt.
Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner oder auch Zahlungspflichtigen, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Zahlungspflichtigen haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet.
Gesamtgläubiger sind mehrere Inhaber einer Forderung, die sie gegen den Zahlungspflichtigen nur gemeinschaftlich geltend machen können, es sei denn, ein Gesamtgläubiger macht diese aufgrund der Zustimmung oder Abtretung der übrigen Gläubiger geltend.
Abtretung
Anspruch
Fiduziarische Abtretung
Forderung
Schuldner









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