Abgetretene Forderung
Abmahnung
Abschlagszahlung
Abschreibung
Absonderungsrecht
Abtretung
Abwehrkosten
Anfechtung
Angebot
Annahme
Anspruch
Anwaltszwang
Arbeitseinkommen
Arrest
Aufrechnung
Aufsicht
Auftrag
Auskunft
Aussonderungsrecht
Automatisiertes Mahnverfahren
Basiszinssatz
Besitz
Beweislast
Bonitätsprüfung
Bundesgerichtshof
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
Bürgschaft
Darlehen
Datenschutz
Debitor
Delkredere
Drittschuldner
Eidesstattliche Versicherung
Eigentum
Eigentumsvorbehalt
Einspruch
Einzelwertberichtigung (EWB)
Erfolglosigkeit
Erfolgshonorar
Erfolgsprovision
Erfüllung
Fakturierung
Fälligkeit
Fiduziarische Abtretung
Forderungsaufstellung
Formelles Recht
Frist
Genehmigung
Gerichtskostengesetz
Gerichtsvollzieher
Gesamtschuldner
Geschäftsbedingungen
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaftsrecht
Gesetzwidrigkeit
Gläubiger
Globalzession
Grundbuchamt (GBA)
Grundschuld
Haftbefehl
Haftung
Haftungsausschluss
Hinterlegung
Hypothek
Insolvenzplan
Insolvenztabelle
Insolvenzverfahren
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverwalter
Instanz
Juristische Person
Klageverfahren
Klausel
Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
Konkurs
Kontenpfändung
Kontoführungskosten
Kostenerstattung
Kreditor
Leasing
Lohnpfändung
Mahnbescheid
Mahngericht
Mahnung
Mahnverfahren
Materielles Recht
Mitbürgschaft
Nachlass
Natürliche Person
Nichtigkeit
Oeffentliches Recht
Parteifähigkeit
Partnerschaft
Pfandgläubiger
Pfandhaftung
Pfandrecht
Pfändung
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
Prozessfähigkeit
Prozessrecht
Ratenzahlungsvereinbarung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechtsbehelf
Rechtsfähigkeit
Rechtsgeschäft
Rechtshängigkeit
Rechtskraft
Rechtsmittel
Rechtsnachfolgeklausel
Restforderung
Risikobegrenzungsgesetz
Rückstellungen
Schaden
Schadensersatz
Schadensminderungspflicht
SCHUFA
Schuldanerkenntnis
Schuldenbereinigung
Schuldnerverzeichnis
Schuldnerverzug
Schuldrecht
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
Schuldübernahme
Scoring
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherungshypothek
Sicherungsübereignung
Sittenwidrigkeit
Strafrecht
Streitverfahren
Streitverkündung
Stundung
Taschenpfändung
Titel
Ueberschuldung
Ueberwachungsverfahren
Unpfändbarkeit
Unterwerfungsklausel
Unwirksamkeit
Urkundenprozess
Verbraucherkredit
Vergleich
Verjährung
Versäumnisurteil
Verschwiegenheitsverpflichtung
Verwirkung
Verzug
Vollmacht
Vollstreckbare Ausfertigung
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsorgane
Vollstreckungsschutz
Vollstreckungstitel
Vollziehung
Wertberichtigung
Widerruf
Widerspruch
Willenserklärung
Zahlung
Zahlungsform
Zedent
Zessionar
Zinsen
Zivilrecht
Zustellung
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt das rechtsgeschäftliche Zusammenwirken mehrerer Personen in Form der Personen- bzw. juristischen Gesellschaft (Juristische Person).

Beispiele für eine Personengesellschaft:
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft); es handelt sich dabei um den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinschaftlich ein Geschäft betreiben; handelt es sich um ein Handelsgeschäft, dann liegt eine offene Handelsgesellschaft vor, die in das Handelsregister eingetragen werden muss. Sie haften in der Regel gesamtschuldnerisch.
  • Die Kommanditgesellschaft (KG), die Stille Gesellschaft, die lediglich mit ihrer Einlage in das Gesellschaftsvermögen und in der Regel bis zu dieser Höhe haftet weicht davon ab.
Juristische Personen sind rechtsfähige Vermögens- oder Personenzusammen-
schlüsse, die durch staatliche Verleihung oder Eintragung in das Handelsregister ihre rechtliche Selbständigkeit erlangen; Beispiel: GmbH, Aktiengesellschaft, die durch Eintragung in das Handelsregister entstehen; Stiftungen erlangen Rechtsfähigkeit durch staatlichen Beleihungsakt. Sie haften alle für das Handeln ihrer Organe mit dem Gesellschaftsvermögen. Alle Gesellschaften sind auch insolvenzfähig.

Die BGB-Gesellschaft und die offene Handelsgesellschaft, sowie die Kommanditgesellschaft werden im Hinblick auf streitige Verfahren und das Handelsregisterrecht gleich oder ähnlich behandelt wie juristische Personen; sie haben insoweit also die Partei- und Prozessfähigkeit; aus Titeln gegen die Gesellschaft kann nur in deren Vermögen vollstreckt werden; will man die gesamtschuldnerische Haftung bei Personengesellschaften geltend machen, so müssen Ansprüche gegen die Gesellschafter direkt erhoben werden.

Geschäftsfähigkeit
Gesamtschuldner
Haftung
Juristische Person
Parteifähigkeit
Prozessfähigkeit
Rechtsfähigkeit