- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
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- Gerichtskostengesetz
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- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
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- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
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- Kostenerstattung
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- Parteifähigkeit
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- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
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- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
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- Rückstellungen
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- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
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- Streitverkündung
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- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
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- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das rechtsgeschäftliche Zusammenwirken mehrerer Personen in Form der Personen- bzw. juristischen Gesellschaft (Juristische Person).
Beispiele für eine Personengesellschaft:
schlüsse, die durch staatliche Verleihung oder Eintragung in das Handelsregister ihre rechtliche Selbständigkeit erlangen; Beispiel: GmbH, Aktiengesellschaft, die durch Eintragung in das Handelsregister entstehen; Stiftungen erlangen Rechtsfähigkeit durch staatlichen Beleihungsakt. Sie haften alle für das Handeln ihrer Organe mit dem Gesellschaftsvermögen. Alle Gesellschaften sind auch insolvenzfähig.
Die BGB-Gesellschaft und die offene Handelsgesellschaft, sowie die Kommanditgesellschaft werden im Hinblick auf streitige Verfahren und das Handelsregisterrecht gleich oder ähnlich behandelt wie juristische Personen; sie haben insoweit also die Partei- und Prozessfähigkeit; aus Titeln gegen die Gesellschaft kann nur in deren Vermögen vollstreckt werden; will man die gesamtschuldnerische Haftung bei Personengesellschaften geltend machen, so müssen Ansprüche gegen die Gesellschafter direkt erhoben werden.
Geschäftsfähigkeit
Gesamtschuldner
Haftung
Juristische Person
Parteifähigkeit
Prozessfähigkeit
Rechtsfähigkeit
Das Gesellschaftsrecht regelt das rechtsgeschäftliche Zusammenwirken mehrerer Personen in Form der Personen- bzw. juristischen Gesellschaft (Juristische Person).
Beispiele für eine Personengesellschaft:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft); es handelt sich dabei um den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinschaftlich ein Geschäft betreiben; handelt es sich um ein Handelsgeschäft, dann liegt eine offene Handelsgesellschaft vor, die in das Handelsregister eingetragen werden muss. Sie haften in der Regel gesamtschuldnerisch.
- Die Kommanditgesellschaft (KG), die Stille Gesellschaft, die lediglich mit ihrer Einlage in das Gesellschaftsvermögen und in der Regel bis zu dieser Höhe haftet weicht davon ab.
schlüsse, die durch staatliche Verleihung oder Eintragung in das Handelsregister ihre rechtliche Selbständigkeit erlangen; Beispiel: GmbH, Aktiengesellschaft, die durch Eintragung in das Handelsregister entstehen; Stiftungen erlangen Rechtsfähigkeit durch staatlichen Beleihungsakt. Sie haften alle für das Handeln ihrer Organe mit dem Gesellschaftsvermögen. Alle Gesellschaften sind auch insolvenzfähig.
Die BGB-Gesellschaft und die offene Handelsgesellschaft, sowie die Kommanditgesellschaft werden im Hinblick auf streitige Verfahren und das Handelsregisterrecht gleich oder ähnlich behandelt wie juristische Personen; sie haben insoweit also die Partei- und Prozessfähigkeit; aus Titeln gegen die Gesellschaft kann nur in deren Vermögen vollstreckt werden; will man die gesamtschuldnerische Haftung bei Personengesellschaften geltend machen, so müssen Ansprüche gegen die Gesellschafter direkt erhoben werden.
Geschäftsfähigkeit
Gesamtschuldner
Haftung
Juristische Person
Parteifähigkeit
Prozessfähigkeit
Rechtsfähigkeit









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