- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzwidrigkeit
- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
- Konkurs
- Kontenpfändung
- Kontoführungskosten
- Kostenerstattung
- Kreditor
- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
- Rückstellungen
- Schaden
- Schadensersatz
- Schadensminderungspflicht
- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
- Vollstreckungstitel
- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Erfolglosigkeit
Erfolglosigkeit bedeutet, dass die Einziehungsversuche ergebnislos bleiben. Es erfolgt in der Regel der Übergang in das Langzeitinkasso (Überwachung der Zahlungsfähigkeit).
Der Zeitpunkt, wann Erfolglosigkeit anzunehmen ist, sollte zweckmäßigerweise in einem Mandantenvertrag festgelegt werden, z. B. bei Unpfändbarkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vorlegen einer Eidesstattlichen Versicherung etc.
Der Zeitpunkt, wann Erfolglosigkeit anzunehmen ist, sollte zweckmäßigerweise in einem Mandantenvertrag festgelegt werden, z. B. bei Unpfändbarkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vorlegen einer Eidesstattlichen Versicherung etc.
Langzeitinkasso
Überwachungsverfahren
Erfolglosigkeit bedeutet, dass die Einziehungsversuche ergebnislos bleiben. Es erfolgt in der Regel der Übergang in das Langzeitinkasso (Überwachung der Zahlungsfähigkeit).
Der Zeitpunkt, wann Erfolglosigkeit anzunehmen ist, sollte zweckmäßigerweise in einem Mandantenvertrag festgelegt werden, z. B. bei Unpfändbarkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vorlegen einer Eidesstattlichen Versicherung etc.
Der Zeitpunkt, wann Erfolglosigkeit anzunehmen ist, sollte zweckmäßigerweise in einem Mandantenvertrag festgelegt werden, z. B. bei Unpfändbarkeit, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vorlegen einer Eidesstattlichen Versicherung etc.
Langzeitinkasso
Überwachungsverfahren









© 2012 Bad Homburger Inkasso