- Abgetretene Forderung
- Abmahnung
- Abschlagszahlung
- Abschreibung
- Absonderungsrecht
- Abtretung
- Abwehrkosten
- Anfechtung
- Angebot
- Annahme
- Anspruch
- Anwaltszwang
- Arbeitseinkommen
- Arrest
- Aufrechnung
- Aufsicht
- Auftrag
- Auskunft
- Aussonderungsrecht
- Automatisiertes Mahnverfahren
- Basiszinssatz
- Besitz
- Beweislast
- Bonitätsprüfung
- Bundesgerichtshof
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU)
- Bürgschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Eigentum
- Eigentumsvorbehalt
- Einspruch
- Einzelwertberichtigung (EWB)
- Erfolglosigkeit
- Erfolgshonorar
- Erfolgsprovision
- Erfüllung
- Genehmigung
- Gerichtskostengesetz
- Gerichtsvollzieher
- Gesamtschuldner
- Geschäftsbedingungen
- Geschäftsfähigkeit
- Gesellschaftsrecht
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- Gläubiger
- Globalzession
- Grundbuchamt (GBA)
- Grundschuld
- Klageverfahren
- Klausel
- Kombiauftrag an Gerichtsvollzieher
- Konkurs
- Kontenpfändung
- Kontoführungskosten
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- Parteifähigkeit
- Partnerschaft
- Pfandgläubiger
- Pfandhaftung
- Pfandrecht
- Pfändung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
- Prozessfähigkeit
- Prozessrecht
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsbehelf
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsgeschäft
- Rechtshängigkeit
- Rechtskraft
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolgeklausel
- Restforderung
- Risikobegrenzungsgesetz
- Rückstellungen
- Schaden
- Schadensersatz
- Schadensminderungspflicht
- SCHUFA
- Schuldanerkenntnis
- Schuldenbereinigung
- Schuldnerverzeichnis
- Schuldnerverzug
- Schuldrecht
- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (SMG)
- Schuldübernahme
- Scoring
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sittenwidrigkeit
- Strafrecht
- Streitverfahren
- Streitverkündung
- Stundung
- Ueberschuldung
- Ueberwachungsverfahren
- Unpfändbarkeit
- Unterwerfungsklausel
- Unwirksamkeit
- Urkundenprozess
- Verbraucherkredit
- Vergleich
- Verjährung
- Versäumnisurteil
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Verwirkung
- Verzug
- Vollmacht
- Vollstreckbare Ausfertigung
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungsorgane
- Vollstreckungsschutz
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- Vollziehung
- Zahlung
- Zahlungsform
- Zedent
- Zessionar
- Zinsen
- Zivilrecht
- Zustellung
- Zwangsversteigerung
- Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung aus öffentlich-rechtlichen Forderungen
Anwaltszwang
Anwaltszwang besteht in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit nicht selbst führen können, sondern sich anwaltlich vertreten lassen müssen - so bei Zivilprozessen, die bei dem Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof anhängig sind, wobei beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen nur bestimmte dazu ernannte Anwälte auftreten dürfen.
Anwaltszwang liegt auch dann vor, wenn ein Fall der „notwendigen Verteidigung“ gegeben ist. Wählt der Angeklagte dann keinen Verteidiger, so wird ihm durch das Gericht ein Verteidiger bestellt, der nach geringeren Sätzen aus der Staatskasse vergütet wird. Die Kosten des Pflichtverteidigers gehen in die Kosten des Verfahrens ein, die der Verurteilte dann in der Regel erstatten muss, wenn das Urteil eine entsprechende Entscheidung enthält. Nichtprozessfähige natürliche Personen erhalten in der Regel Betreuer- bzw. Prozesspfleger, die aber ihrerseits wiederum bei Vorliegen von Anwaltszwang einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Das gilt auch für nichtgeschäftsfähige (minderjährige) Personen, die von ihren Eltern als gesetzliche Bevollmächtigte vertreten werden.
Anwaltszwang besteht in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit nicht selbst führen können, sondern sich anwaltlich vertreten lassen müssen - so bei Zivilprozessen, die bei dem Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof anhängig sind, wobei beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen nur bestimmte dazu ernannte Anwälte auftreten dürfen.
Anwaltszwang liegt auch dann vor, wenn ein Fall der „notwendigen Verteidigung“ gegeben ist. Wählt der Angeklagte dann keinen Verteidiger, so wird ihm durch das Gericht ein Verteidiger bestellt, der nach geringeren Sätzen aus der Staatskasse vergütet wird. Die Kosten des Pflichtverteidigers gehen in die Kosten des Verfahrens ein, die der Verurteilte dann in der Regel erstatten muss, wenn das Urteil eine entsprechende Entscheidung enthält. Nichtprozessfähige natürliche Personen erhalten in der Regel Betreuer- bzw. Prozesspfleger, die aber ihrerseits wiederum bei Vorliegen von Anwaltszwang einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Das gilt auch für nichtgeschäftsfähige (minderjährige) Personen, die von ihren Eltern als gesetzliche Bevollmächtigte vertreten werden.









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